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Die Auszubildenden verstehen, welche Funktionen der Groß- und Außenhandel als Bindeglied zwischen Hersteller und Weiterverkäufer übernimmt.
Einordnung der eigenen Tätigkeit in die Überbrückungs-, Sortiments-, Lager- und Kreditfunktion des Handels.
Unterscheidung zwischen Cash-and-Carry, Zustellgroßhandel, Streckengroßhandel und Sortimentsgroßhandel mit ihren typischen Branchen.
Abgrenzung von Import, Export, Transithandel und Kompensationsgeschäften mit ihren wirtschaftlichen Besonderheiten.
Strukturierte und adressatengerechte Darstellung des eigenen Unternehmens mit passenden Medien.
Auseinandersetzung mit den Werten, der Vision und der Mission des eigenen Betriebs.
Zieldreieck der Nachhaltigkeit als Orientierung unternehmerischen Handelns im Handel.
Aufbau- und Ablauforganisation des Ausbildungsbetriebs und Einordnung der eigenen Abteilung.
Unterscheidung von Istkaufmann, Kannkaufmann und Formkaufmann mit ihren Rechtsfolgen.
Merkmale, Haftung und typische Einsatzfelder des eingetragenen Kaufmanns / der eingetragenen Kauffrau.
Unterschied zwischen Komplementär und Kommanditist sowie Haftungsstruktur der Kommanditgesellschaft.
Gründung, Stammkapital, Haftungsbeschränkung und Organe der Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
Zusammenwirken von Berufsschule und Ausbildungsbetrieb sowie Rolle der IHK als zuständige Stelle.
Zentrale Vorschriften zu Ausbildungsvertrag, Probezeit, Prüfungen und Ausbildungszeugnis.
Schutzvorschriften für minderjährige Auszubildende zu Arbeitszeit, Pausen und Urlaub.
Gegenseitige vertragliche Verpflichtungen zwischen Betrieb und Azubi nach § 13–14 BBiG.
Funktion von Tarifverträgen, Rolle der Tarifpartner und Geltungsbereich in der Großhandelsbranche.
Aufgaben des Betriebsrats und der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV).
Aufbau der Gehaltsabrechnung mit Brutto, Netto, Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen.
Grundlagen der gesetzlichen Unfallversicherung und Pflichten zur Unfallverhütung im Betrieb.
Bewusster Einsatz von Sprache, Mimik, Gestik und Körperhaltung im Arbeitsalltag.
Planung, Strukturierung und Durchführung überzeugender Kurzvorträge mit digitalen Medien.
Rechtssichere Nutzung von Bildern, Texten und Musik in Unternehmenspräsentationen.
Notwendigkeit kontinuierlicher Weiterbildung angesichts kurzer Innovationszyklen.