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Welche Anfechtungsgründe sieht das BGB vor?


Der Zugang einer Willenserklärung unter Abwesenden ist ein zentraler Begriff im Zivilrecht, insbesondere im BGB (§ 130 Abs. 1 BGB). Er ist dann gegeben, wenn die Erklärung in den Machtbereich des Empf

Der Hauptunterschied zwischen Nichtigkeit und Anfechtbarkeit liegt im Zeitpunkt der Unwirksamkeit und der Notwendigkeit einer Erklärung. Ein nichtiger Vertrag ist von Anfang an (ex tunc) unwirksam, al

Ein Vertrag ist nichtig, wenn er von vornherein keine rechtliche Wirkung entfaltet. Das bedeutet, er ist ungültig, als wäre er nie geschlossen worden. Die häufigsten Gründe dafür sind Formmängel, Gese

Die regelmäßige Verjährungsfrist im deutschen Zivilrecht beträgt drei Jahre. Sie ist in § 195 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) festgelegt. Wichtig ist, dass die Frist nicht sofort mit der Entstehun