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Was ist der Unterschied zwischen Besitz und Eigentum?


Der Erwerb des Besitzes ist im deutschen Zivilrecht, insbesondere im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), geregelt. Besitz ist die tatsächliche Sachherrschaft über eine Sache (§ 854 BGB). Man unterscheidet

Alleineigentum bedeutet, dass eine einzelne Person die volle rechtliche Herrschaft über eine Sache hat und allein darüber verfügen kann. Miteigentum hingegen liegt vor, wenn mehrere Personen gemeinsam

Ein Besitzdiener ist eine Person, die die tatsächliche Gewalt über eine Sache für einen anderen ausübt, dabei aber den Weisungen dieses anderen unterliegt und keinen eigenen Besitzwillen hat. Er ist q

Die Übertragung des Eigentums an einer beweglichen Sache ist im deutschen Recht klar geregelt, hauptsächlich in den §§ 929 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Die zwei Kernvoraussetzungen sind di