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Wie wird die unentgeltliche Wertabgabe (z. B. Eigenverbrauch) umsatzsteuerlich behandelt?


Entnahmen von Waren für private Zwecke werden im Steuerrecht nach unterschiedlichen Prinzipien für die Einkommensteuer und die Umsatzsteuer bewertet. Für die Einkommensteuer ist der sogenannte Teilwer

Private Steuern, wie die Einkommensteuer des Inhabers, sind keine betrieblichen Aufwendungen. Sie mindern nicht den Unternehmensgewinn, sondern sind eine Entnahme aus dem Eigenkapital des Unternehmens

Anzahlungen sind umsatzsteuerlich besonders zu behandeln. Anders als bei den meisten Leistungen, bei denen die Umsatzsteuer erst mit der Fertigstellung oder Lieferung entsteht, ist die Umsatzsteuer be

Eine Steuerbefreiung bedeutet, dass auf bestimmte Umsätze keine Umsatzsteuer erhoben wird. Der Unternehmer muss diese Umsätze nicht versteuern. Die Kehrseite der Medaille ist jedoch, dass der Unterneh