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Was ist ein Verwaltungsakt im Sinne der Abgabenordnung?


§ 141 der Abgabenordnung regelt die steuerrechtliche Buchführungspflicht für bestimmte Gewerbetreibende und Land- und Forstwirte. Diese Pflicht entsteht, wenn bestimmte Umsatz- oder Gewinngrenzen über

Ja, Steuerbescheide können wegen offenbarer Unrichtigkeiten berichtigt werden. Die Rechtsgrundlage dafür ist § 129 der Abgabenordnung (AO). Eine offenbare Unrichtigkeit liegt vor, wenn der Fehler für

Die Bilanzierungspflicht nach § 141 AO (Abgabenordnung) besagt, dass bestimmte Gewerbetreibende und Land- und Forstwirte, die nach den handelsrechtlichen Vorschriften nicht ohnehin schon bilanzierungs

Das Steuergeheimnis ist eine gesetzliche Pflicht zur Verschwiegenheit über die steuerlichen Verhältnisse anderer Personen. Es ist in § 30 der Abgabenordnung (AO) geregelt und soll das Vertrauen der Bü