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Wer gehört zur ersten Ordnung der gesetzlichen Erben?


Die gesetzliche Erbfolge tritt immer dann ein, wenn der Erblasser (die verstorbene Person) kein wirksames Testament oder keinen Erbvertrag hinterlassen hat. Sie ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ge

Bei der gesetzlichen Erbfolge geht das gesamte Vermögen des Erblassers – also alle Rechte und Pflichten, wie Eigentum an Immobilien, Bankguthaben, aber auch Schulden – im Moment des Todes automatisch

Eine Erbengemeinschaft entsteht, wenn mehrere Personen gemeinsam Erben eines Verstorbenen werden. Sie bilden eine sogenannte Gesamthandsgemeinschaft, bei der der Nachlass den Erben gemeinschaftlich zu

Der Hauptunterschied liegt in der Art der Rechtsnachfolge: Ein Erbe ist der Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers, tritt also in alle Rechte und Pflichten ein. Ein Vermächtnisnehmer hingegen ist ein E