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Was ist die Frist für die Begründung der Berufung?


Die Berufung gegen ein erstinstanzliches Urteil muss innerhalb einer Frist von einem Monat nach Zustellung des vollständigen Urteils eingelegt werden. Die Begründung der Berufung muss innerhalb von zw

Die Berufungsbegründungsfrist ist eine Notfrist und beträgt grundsätzlich zwei Monate ab Zustellung des vollständigen Urteils. Sie kann auf Antrag des Berufungsführers vom Vorsitzenden Richter verläng

Die Berechnung von Fristen im Zivilprozessrecht folgt den Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Bei einer Frist, die nach Monaten bestimmt ist, endet die Frist mit dem Ablauf desjenigen Tages des letzt

Die Berufung muss gemäß § 519 Zivilprozessordnung (ZPO) schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Berufungsgerichts eingelegt werden. Ganz wichtig ist der Anwaltszwang: Die Berufungsschrif