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Was versteht man unter einem 'gutgläubigen Erwerb' von Nichtberechtigten?


Der gutgläubige Erwerb vom Nichtberechtigten ist ein wichtiger Grundsatz im deutschen Sachenrecht (§ 932 BGB), der den Rechtsverkehr schützen soll. Er besagt, dass jemand, der eine bewegliche Sache vo

Die Sicherungsübereignung ist ein Rechtsgeschäft, bei dem das Eigentum an einer beweglichen Sache zur Sicherung einer Forderung auf den Gläubiger übertragen wird, ohne dass die Sache tatsächlich überg

Der Erwerb des Besitzes ist im deutschen Zivilrecht, insbesondere im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), geregelt. Besitz ist die tatsächliche Sachherrschaft über eine Sache (§ 854 BGB). Man unterscheidet

Ein Besitzdiener ist eine Person, die die tatsächliche Gewalt über eine Sache für einen anderen ausübt, dabei aber den Weisungen dieses anderen unterliegt und keinen eigenen Besitzwillen hat. Er ist q