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Was ist ein 'Pfändungs- und Überweisungsbeschluss' (PfÜB)?


Für den Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (PfÜB) ist immer das Amtsgericht als Vollstreckungsgericht zuständig. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem allgemeinen Gerichtss

Die Zustellung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (PfÜB) an den Drittschuldner hat zwei wesentliche Rechtsfolgen: Erstens wird die Forderung des Schuldners gegen den Drittschuldner gepfändet

Eine Forderungspfändung, wie die Lohnpfändung, wird durch einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfüB) eingeleitet. Dieser Beschluss wird vom Vollstreckungsgericht auf Antrag des Gläubigers erlas

Eine Vorpfändung nach § 845 ZPO ist ein vorläufiges Sicherungsmittel im Zwangsvollstreckungsrecht. Sie ermöglicht es einem Gläubiger, sich den Rang für eine spätere Pfändung zu sichern, auch wenn er n