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Was versteht man unter der 'Rechtspersönlichkeit' einer juristischen Person?


Im rechtlichen Sinne ist eine 'natürliche Person' jeder Mensch. Ihre Rechtsfähigkeit, also die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein, beginnt mit der vollendeten Geburt und endet mit dem

Rechtsfähigkeit ist die grundlegende Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Jeder Mensch ist von Geburt an rechtsfähig, unabhängig von Alter oder geistigem Zustand. Geschäftsfähigkeit hi

Die berufliche Handlungsfähigkeit ist ein zentraler Begriff in der Ausbildung und beschreibt die umfassende Fähigkeit, in beruflichen Situationen selbstständig, eigenverantwortlich und erfolgreich zu

Das Rechtsschutzinteresse ist eine allgemeine Prozessvoraussetzung im deutschen Zivilprozess. Es bedeutet, dass der Kläger ein objektives, schutzwürdiges Bedürfnis für die Inanspruchnahme gerichtliche