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Was versteht man unter 'Wohnungs- und Teileigentum'?


Alleineigentum bedeutet, dass eine einzelne Person die volle rechtliche Herrschaft über eine Sache hat und allein darüber verfügen kann. Miteigentum hingegen liegt vor, wenn mehrere Personen gemeinsam

Besitz beschreibt die tatsächliche Gewalt über eine Sache. Wer eine Sache in den Händen hält oder sie kontrolliert, ist ihr Besitzer. Eigentum hingegen ist das umfassende rechtliche Herrschaftsrecht ü

Die Übertragung des Eigentums an einer beweglichen Sache ist im deutschen Recht klar geregelt, hauptsächlich in den §§ 929 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Die zwei Kernvoraussetzungen sind di

Der Erwerb des Besitzes ist im deutschen Zivilrecht, insbesondere im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), geregelt. Besitz ist die tatsächliche Sachherrschaft über eine Sache (§ 854 BGB). Man unterscheidet